Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen

1. Mietvertrag
Mit der Buchung der Wohnung durch den Mieter und der Bestätigung durch den Vermieter oder den Vermittler (Fam. Dahl) kommt zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Wohnungsvermieter ein Mietvertrag zustande. Buchung und Bestätigung erfolgen schriftlich, wobei die Buchung und die Bestätigung über E-mail (siehe Kontakt) erfolgen können. Die Mietzeit ist i.d.R. nicht verlängerbar, da die Wohnung bereits am Abreisetag eines des Gastes für den nächsten Gast zur Verfügung steht. Unabhängig von der persönlichen Situation des Gastes muss die Wohnung daher am Abreisetag geräumt werden.

2. Fälligkeit und Zahlung der Miete
Die Miete und Nebenkosten sind für die gesamte Mietzeit im Voraus zu bezahlen. Ein Teilbetrag von 30% der vereinbarten Miete ist spätestens am 4. Tag nach der Buchung zu überweisen, der Restbetrag ist bei Bezug vor Ort zu bezahlen.

3. Verzug
Gerät der Mieter mit der Vorauszahlung in Verzug, so ist es dem Vermieter freigestellt die Wohnung anderweitig zu vergeben. Ziffer 4.2 bleibt hierbei unberührt.

4. Kündigung

4.1. Wirksamkeit
Eine Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen (ein E-mail an info@holiday-berlin.de ist möglich).

4.2 Entschädigung des Vermieters bei Kündigung durch den Mieter
Bei Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter muß dem Vermieter ein dadurch entstandener Schaden ersetzt werden. Dieser richtet sich pauschal danach, wie früh eine Kündigung dem Vermieter mitgeteilt wurde. 

 

 

Frist zwischen Kündigung und vereinbartem Bezug der Wohnung in Tagen

Schadenersatz in % der vereinbarten Miete (ohne Nebenkosten)

bis 20

30 %

19 bis 15

40 %

14 bis 10

50 %

ab 9

80 %

 

Sollte es dem Vermieter möglich sein, die Wohnung in dem vereinbarten Zeitraum anderweitig zu vermieten, werden die Schadenersatzansprüche in Höhe der aus der anderweitigen Vermietung erhaltenen Mieteinnahmen gekürzt.

5. Beschädigungen 
Der Mieter hat mit der Wohnung und dem Mobiliar sorgfältig umzugehen. Beschädigungen sind dem Vermieter oder Vermittler unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden, er haftet auch für einen Mietausfall, der aufgrund eines von ihm verursachten Schadens entsteht.
 

7. Gerichtstand
Gerichtsstand ist Stuttgart

Stuttgart, 1 Januar 2012

Der Vermittler